Lexikon -Inhaberklausel
Unter Inhaberklausel versteht man eine besondere Vereinbarung bei einem Schuldrechts-Vertrag. Sie besagt, dass der Person, die die Schuldvereinbarung vorlegt (Inhaber), der Schuldbetrag zu leisten ist.
Startseite | Kontakt | Finanzierung | Privat | Onlinerechner | Gewerbe powered by Inveda.net | Geldanlage |
Unter Inhaberklausel versteht man eine besondere Vereinbarung bei einem Schuldrechts-Vertrag. Sie besagt, dass der Person, die die Schuldvereinbarung vorlegt (Inhaber), der Schuldbetrag zu leisten ist.